Unsere AGB´s

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ReFonlution AG (CH-6340 Baar) für die Nutzung von Telprotector-Geräten und damit zusammenhängenden Dienstleistungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für die zwischen der ReFonlution AG (fortan: ReFonlution) und dem jeweiligen Nutzer (Kunden) abgeschlossenen Miet- bzw. Dienstleistungsverträge. Hierunter fallen alle Vereinbarungen betreffend die Miete von Telprotector-Geräten sowie sämtliche in diesem Zusammenhang von ReFonlution zur Verfügung gestellten Dienstleistungen.

1.2 Zum Vertrag gehören die Bestellung des Kunden, diese AGB, sonstige ausdrücklich vereinbarte Vertragsbedingungen sowie die jeweilige Gebrauchsanweisung für das Telprotector-Gerät. Vertragsbestandteil ist ferner die jeweils gültige Preisliste, es sei denn, abweichende Preise wurden explizit schriftlich zwischen ReFonlution und dem Kunden vereinbart.

1.3 Telprotector veröffentlicht die aktuellen AGB sowie die jeweils geltende Preisliste im Internet auf www.telprotector.ch. Die dort eingestellte Fassung der AGB ist verbindlich. Massgeblich sind stets die AGB in deutscher Sprache.

  1. Leistungen

2.1 Der Kunde mietet den Telprotector gegen eine einmalige „Aufschaltgebühr“ und eine weitere wiederkehrende Mietgebühr. Die Höhe der Aufschaltgebühr ist in unserer Preisliste festgelegt. Zudem erhält der Kunde von ReFonlution für die Dauer des Vertragsverhältnisses gegen eine weitere Mietgebühr, deren Höhe ebenfalls in der jeweils geltenden Preisliste festgelegt ist, das Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Gerät sowie den dazugehörigen Dienstleistungen (u.a. Service, Updates, Magazin, App). Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

2.2 Zur Vertragserfüllung kann ReFonlution jederzeit Dritte hinzuziehen.

  1. Vertragsabschluss & sonstige Vereinbarungen

3.1 Ein Vertrag gilt dann als zustande gekommen, wenn die vom Kunden rechtsverbindlich unterschriebene Bestellung von ReFonlution bestätigt wurde. Eine Bestellung des Kunden ist rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich per Post oder online (per e-Mail) eingereicht wurde. Die Bestätigung durch ReFonlution erfolgt ebenfalls schriftlich per Post oder per E-Mail.

Darüber hinaus kommt ein Vertrag auch dann zustande, wenn Angebot und Annahme per Telefon erklärt werden und der Kunde die Vereinbarung auf dem Voicefile klar und eindeutig bestätigt.

3.2 Spätestens dann, wenn der Kunde die Dienstleistung von ReFonlution nutzt, ist der Vertrag in jedem Falle zustande gekommen. ReFonlution hat zudem das Recht, die Gebühren für maximal 1 Jahr vorab zu verlangen.

3.3 Änderungen, Ergänzungen und besondere Vereinbarungen zu den Verträgen mit ReFonlution bedürfen der Schriftform. Andernfalls sind diese Änderungen, Ergänzungen oder besondere Vereinbarungen ungültig.

3.4 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte sind nur nach schriftlicher Zustimmung von ReFonlution zulässig. ReFonlution hingegen kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit einem Kunden ohne die Zustimmung des Kunden an Dritte übertragen.

4. Miete des Telprotector-Gerätes

4.1 ReFonlution vermietet das Telprotector-Gerät gegen die Zahlung einer einmaligen Gebühr („Aufschaltgebühr“) sowie eine zusätzliche Mietgebühr an den Kunden.Die Höhe der Aufschaltgebühr sowie der wiederkehrenden Mietgebühr ist in der jeweils gültigen Preisliste festgelegt. Die Preisliste kann der Kunde jederzeit unter https://www.telprotector.ch/preise/ im Internet einsehen.

Sollte der Kunde die Erstrechnung von ReFonlution oder im weiteren Verlauf der Vertragsbeziehung eine spätere Verlängerungsrechnung nicht begleichen und schickt er – nach vorheriger Aufforderung – auch das Telprotector-Gerät nicht an ReFonlution zurück, dann hat ReFonlution das Recht, dem Kunden einmalig 300,– CHF in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Kosten bleibt vorbehalten.

Das Telprotector-Gerät verbleibt – auch nach Auslieferung an den Kunden – stets im alleinigen Eigentum von ReFonlution. Der Kunden ist nicht befügt, irgendwelche Änderungen am Telprotector vorzunehmen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Telprotector-Gerät auf unsere Kosten an uns zurück zu senden. Dabei ist es so zu verpacken, dass am Gerät keine Schäden entstehen können. Sollte das Gerät fehlerhaft verpackt sein, so hat der Kunde uns den entsprechenden Schaden zu ersetzen.

5. Gewährleistung & Haftung

5.1 Sollten während der Nutzung eines Telprotectors durch den Kunden Fehler oder Mängel am Gerät auftreten, so hat der Kunde uns diese unverzüglich und schriftlich (gerne per E-Mail) zu melden. Zudem ist das Gerät an uns zurück zu senden. Dabei ist das Gerät ordnungsgemäß zu verpacken. Wir übernehmen die Kosten der Versendung. ReFonlution wird das Gerät dann reparieren oder austauschen, nach alleinigem Entscheid von ReFonlution, und anschließend kostenfrei und schnellstmöglich wieder dem Kunden zusenden. Für die Zeit, in der das Gerät nicht einsatzbereit ist, steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch zu.

Darüber hinaus übernimmt ReFonlution keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Dienstleistungen zu jeder Zeit ohne Unterbrechungen und Störungen funktionieren. Ausserdem kann die Kompatibilität der von ReFonlution gelieferten Geräte mit den eigenen, bereits vorhandenen Geräten des Kunden nicht garantiert werden.

5.2 ReFonlution verpflichtet sich, Leistungen gegenüber dem Kunden sorgfältig – gemäss den Vertragsbestimmungen und unter Einhaltung dieser AGB – zu erbringen. ReFonlution schliesst gleichwohl jede Haftung für die von ReFonlution eingesetzten Hilfspersonen für jede Art von Schäden aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5.3 Für abrufbare Inhalte und Leistungen von Dritten ist ReFonlution nicht verantwortlich. Für diese Dienste kann ReFonlution weder haften noch eine Gewährleistung geben.

5.4 Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass durch den Telprotector auch Anrufe gesperrt werden können, die der Kunde eigentlich entgegennehmen möchte, nämlich dann, wenn mindestens 10 andere Telprotector-Kunden die spezielle Telefonnummer gesperrt haben. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit diesem Risiko einverstanden. Der Kunde hat keinen – wie auch immer gearteten – Regressanspruch gegenüber ReFonlution wegen nicht empfangener Telefonanrufe.

6. Kosten & Gebühren

6.1 Der Kunde zahlt mit bzw. nach Lieferung des Telprotectors eine einmalige Aufschaltgebühr gemäß unserer Preisliste https://www.telprotector.ch/preise. Zudem hat der Kunde für die neben dem Telprotector-Gerät zur Verfügung gestellten Dienstleistungen die vereinbarte Mietgebühr inklusive Mehrwertsteuer an ReFonlution zu zahlen, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.

6.2 Die Mietgebühr zahlt der Kunde monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus, je nach Vereinbarung. Variable Kosten, die von der Nutzung abhängig sind, werden im Folgemonat nachbelastet. Wurde kein Lastschrifteinzug vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag innert der angegebenen Frist auf das in der Rechnung bezeichnete Bankkonto von ReFonlution zu überweisen.

6.3 Sollten im Zusammenhang mit der Zahlung der Rechnung Kosten für ReFonlution entstehen, so werden diese dem Kunden in der Folgerechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsbedingungen, Verzug, Sperrung

7.1 Vom Kunden zu zahlende, fällige Rechnungsbeträge sind innert der in der Rechnung genannten Frist zahlbar, spätestens innert dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. Begründete Einwände gegen den Rechnungsbetrag können innert der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist schriftlich erhoben werden. Zahlt der Kunden nicht spätestens innert der 30-Tage-Frist nach Rechnungsdatum den Rechnungsbetrag in voller Höhe, so kommt er in Zahlungsverzug.

7.2 ReFonlution ist dann berechtigt, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. zu verlangen. Wird der Kunde, nachdem er in Zahlungsverzug ist, gemahnt und kommt er trotz Mahnung durch ReFonlution nicht seiner Zahlungsverpflichtung innert einer weiteren gesetzten (Nach)Frist nach, so kann ReFonlution sämtliche Dienstleistungen und Geräte sperren. Mit der Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 25.00 fällig. Die Sperrgebühr beträgt CHF 95.00. Eine Entsperrung erfolgt erst nach Zahlung aller offenen Rechnungsbeträge. Sollte der Kunde dennoch weiterhin Nutzer des Telprotectors bleiben, ist ReFonlution dann auch berechtigt, in Einzelfällen eine Vorauszahlung des Kunden zu verlangen.

8. Sonstige Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist grundsätzlich zu wahrheitsgetreuen Angaben gegenüber ReFonlution verpflichtet. Namens- oder Adressänderungen müssen ohne schuldhaftes Zögern schriftlich, also per Post oder E-Mail, unter Angabe der Kundennummer mitgeteilt werden. Der Kunde hat für die Nutzung der Dienstleistungen bzw. die Benutzung seines Anschlusses einzustehen.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter geheim zu halten bzw. Daten so sicher zu verwahren, dass sie keinem Unbefugten zugänglich sind. Bei Missachtung dieser Verpflichtung ist der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden haftbar. Eine unerlaubte Nutzung von Passwörtern oder ähnlichen Daten oder die Möglichkeit einer solchen unerlaubten Nutzung Dritter ist ReFonlution ohne schuldhaftes Zögern zu melden.

8.3 Der Telprotector und die Dienstleistungen von ReFonlution dürfen nicht genutzt werden, um kriminelle und moralisch nicht vertretbare Machenschaften zu unterstützen oder auf sonstige Weise missbraucht zu werden.

8.4 Ein Weiterverkauf der Dienstleistungen – ohne ein vorheriges schriftliches Einverständnis von ReFonlution – ist strikt untersagt. Auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen zählen als Dritte.

8.5 Sämtliche Immaterialgüterrechte in Bezug auf den Telprotector verbleiben bei ReFonlution. Das Kopieren oder Verändern der gekauften oder zur Verfügung gestellten Telprotector-Geräte und Programme ist unzulässig. Das Öffnen der Telprotector-Geräte ist streng verboten. Bei Zuwiderhandlung kann ReFonlution rechtliche Schritte gegen den Kunden einleiten. ReFonlution ist generell berechtigt, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen, die aus der missbräuchlichen Benutzung der Dienstleistungen oder Geräte durch ihn oder durch Dritte entstehen.

Verletzt der Kunde Lizenzrechte von ReFonlution oder von einem Dritten, so ist er dafür haftbar. Treten Dritte in diesem Zusammenhang an ReFonlution heran, so hat der Kunde für die Verletzung der Lizenzrechte die Verantwortung zu tragen.

8.6 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Vertragsbestimmungen, einschliesslich dieser AGB und zudem allfällige besondere Vertragsbestimmungen einzuhalten.

8.7 Eine eventuelle Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen ist vom Kunden zu beweisen.

9. Lieferung von Geräten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich der Nutzungsbeginn im Einzelfall aus organisatorischen oder technischen Gründen verzögern kann. Nur von ReFonlution schriftlich bestätigte Liefertermine sind verbindlich. ReFonlution gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde die Einhaltung der Lieferfrist unter Fristsetzung schriftlich angemahnt hat. Im Falle des Lieferverzuges muss der Kunde ReFonlution die Möglichkeit geben, innert einer angemessenen Nachfrist zu liefern. Wird diese von ReFonlution nicht eingehalten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche kann der Kunde grundsätzlich nicht geltend machen.

10. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung

10.1 Nutzt der Kunde mehrere Dienstleistungen von ReFonlution, so hat er die zu kündigende Dienstleistung explizit zu benennen. Wir bieten verschiedene Arten von Verträgen an:

10.2 Verträge auf unbestimmte Zeit:

Diese Verträge können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von dreissig (30) Tagen auf jedes Monatsende gekündigt werden.

10.3 Befristete Verträge:

Diese Verträge sind mit einer Frist von dreissig (30) Tagen zum vereinbarten Vertragsende kündbar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag grundsätzlich jeweils um ein weiteres Jahr. Bei Spezialangeboten, die auf eine Dauer unter einem Jahr abgeschlossen wurden, verlängert sich der Vertrag nur um diese bei Vertragsbeginn festgelegte Dauer.

11. Kündigung aus wichtigem Grund

11.1 Beiden Parteien bleibt das Recht vorbehalten, den Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen. ReFonlution ist zudem berechtigt, sämtliche oder einzelne Dienstleistungen sofort einzustellen, wenn wichtige Gründe vorliegen. ReFonlution ist darüber hinaus berechtigt, unentgeltlich erbrachte Leistungen jederzeit einzustellen.

11.2 Ein wichtiger Grund und somit ein Sonderkündigungsrecht für ReFonlution liegt vor, wenn der Kunde:

  • schwerwiegend gegen seine Vertragspflichten verstösst
  • Dienstleistungen oder Geräte missbraucht
  • Geräte mutwillig öffnet, verändert oder zerstört
  • mit einer Handlung ReFonlution einen Schaden zufügt
  • Telprotector-Dienste für nicht autorisierte Drittnutzer zugänglich macht
  • Einrichtungen oder Partner von ReFonlution gefährdet
  • die Interessen eines Dritten bedroht oder akut gefährdet
  • seine Rechnungen drei Mal hintereinander nicht bezahlt. In diesem Fall ist ReFonlution berechtigt, die Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung zu sperren.

11.3 Der Kunde haftet bei Sperrung oder Vertragsauflösung aus wichtigem Grund für sämtliche Schäden in vollem Umfang. Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung durch ReFonlution darf dem Kunden eine Bearbeitungspauschale von CHF 95.00 in Rechnung gestellt werden.

12. Kündigung aufgrund Gebührenerhöhung

12.1 ReFonlution kann die vom Kunden zu entrichtende Gebühr für die Nutzung des Telprotectors jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von dreissig (30) Tagen zum Monatsende anpassen. Dem Kunden entsteht hierdurch ein ausserordentliches Kündigungsrecht innert dreissig (30) Tagen ab Kenntnisnahme der Gebührenanpassung. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das ausserordentliche Recht zur Kündigung aufgrund der Gebührenerhöhung.

12.2 Die Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer begründet kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

  1. Datenschutz

13.1 Das Schweizerische Datenschutz-, Datensicherungs- und Fernmeldegesetz bildet die Grundlage für die Bearbeitung persönlicher Daten und Kundendaten durch ReFonlution und der durch ReFonlution einbezogenen Dritten. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass ReFonlution seine persönlichen Daten zwecks Rechnungsstellung, Forderungsmanagement und Erbringung der gewünschten Dienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen, insbesondere an Dritte weitergeben darf.

13.2 ReFonlution nutzt Personendaten zur Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen und zu eigenen Werbezwecken (Erhebung von internen Statistiken usw.). ReFonlution sichert ausdrücklich zu, dass die persönlichen Daten des Kunden zu jeder Zeit mit höchster Sorgfalt und streng vertraulich behandelt werden.

13.3 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Datenübermittlung sowohl von ReFonlution zum Telprotector-Gerät des Kunden, als auch vom Telprotector-Gerät des Kunden zu ReFonlution erfolgt. Gesperrte Nummern werden anonym behandelt.

  1. Aktualisierung der AGB

14.1 ReFonlution ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Der Kunde wird über die Anpassung schriftlich per Post oder per e-Mail informiert. Verschlechtert sich die Rechtsstellung des Kunden durch die Änderung der AGB, so kann er innert dreissig (30) Tagen ab Kenntnisnahme der neuen AGB den Vertrag mit uns außerordentlich kündigen.

14.2 Der Vertrag wird dann zum nächstmöglichen „normalen“ Kündigungstermin beendet. Solange gelten in diesem Fall die bisherigen AGB. Andernfalls läuft der Vertrag mit ReFonlution auf Grundlage der neuen AGB weiter.

  1. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ReFonlution findet generell das Schweizerische Recht Anwendung.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.

15.3 Sofern der Kunde ein Konsument bzw. eine Konsumentin i.S.d. Art. 32 ZPO ist bzw. sofern die Parteien einen Konsumentenvertrag i.S.d. Art. 32 ZPO abgeschlossen haben, ist für Klagen des Kunden, welche sich aus dem Vertrag oder den Verträgen mit ReFonlution ergeben – nach Wahl des Kunden – das Gericht am Sitz von ReFonlution oder das Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig. Für Klagen von ReFonlution ist stets das Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig.

Ist der Kunde kein Konsument i.S.d. Art. 32 ZPO, so ist der Sitz von ReFonlution der ausschliessliche Gerichtsstand.

Stand der AGB: April 2018